Gefahr in Verzug – Sie benötigen Hilfe?
Sofort gehandelt werden muss, wenn wir in Bezug auf Bäume von „Gefahr in Verzug“ sprechen. Das bedeutet, dass es ansonsten zu einem Schadensfall kommen würde. Zum Beispiel bei:
- entwurzelten Bäumen
- Umbruch
- ausgebrochene Äste
- schräg stehende Bäume
- Zwiesel (wenn an einer Gabelung ein frischer Riss auftritt, der darauf hin deutet, dass der Stämmling auseinanderbricht)
Hierbei können betroffene Bäume tatsächlich eine Gefahr für Menschen, die Verkehrssicherheit und Sachen darstellen. Mein Notdienst in Fürth steht Ihnen in so einem Fall zur Verfügung. Ich sorge persönlich dafür, dass für die Sicherheit in Ihrer Umgebung gesorgt wird.
Entweder genügt eine Baumpflege oder der Baum wird gefällt. Um rechtliche Unannehmlichkeiten mit der Haftpflichtversicherung zu vermeiden, versuche ich, so schnell wie möglich zu handeln und so größeren Schäden vorzubeugen. Dies gelingt besonders gut mit der Seilklettertechnik.
Auch in Fürth müssen Sie als Grundstücksbesitzer dafür Verantwortung tragen, dass in Ihrem Garten die Bäume der Verkehrssicherheit und der Standsicherheit entsprechen.
Sie sollten sich dann an den Notdienst wenden und einem Sachverständigen Ihr Anliegen vorbringen, sollte dies nicht der Fall sein. Ob der Baum durch entsprechende Pflege erhalten werden kann und wie groß die Gefahr, die von dem betroffenen Baum ausgeht, ist, entscheidet dann der Fachmann.
So erhalten Sie einen Antrag für eine Baumfällung in Fürth
Auch in Fürth gibt es schon lange eine Verordnung zum Schutz der Bäume.
Innerhalb der im Zuammenhang bebauten Ortsteile in Fürth gibt es diese Verordnung, die alle Bäume schützt, deren Stammumfang größer als 80cm ist, gemessen in 100cm Höhe. Allerdings sind Obstbäume ausgenommen. Walnuss und Esskastanie gehören dazu. Wenn Sie also einen Baum zurückschneiden, fällen oder sonstige Tätigkeiten an ihm durchführen wollen, müssen Sie in Fürth einen entsprechenden Antrag stellen.
In Fürth müssen Sie sich entweder dazu an das Umweltamt Fürth wenden oder ich beauftrage für Sie das Genehmigungsverfahren. Allerdings muss das Ordnungsamt oder der Katastrophenschutz eingeschaltet werden, wenn eine Gefahr durch höhere Gewalt droht, wie es zum Beispiel bei einem Blitzeinschlag oder einem Sturm der Fall sein könnte.
Sie können sich sehr gern an meinen Notdienst mit der folgenden Nummer wenden, wenn Sie einen Baum fällen, zurückschneiden oder im Bereich der Wurzeln eingreifen wollen. Sie gilt auch, wenn Sie noch offene Fragen haben oder weitere Details besprechen wollen:
NOTDIENST – TELEFON: 0174 247 605 1
Ihr Mirko Wagner
Baumfällung Fürth